NRW: Heute startet Verständigungsverfahren für 5 regionale DAB+ Multiplexe

In Nordrhein-Westfalen beginnt am Dienstagnachmittag (15.10.) das größte Verständigungsverfahren, wahrscheinlich nicht nur in der Geschichte des Bundeslandes, sondern bundesweit. Bewerber für fünf regionale DAB+ Multiplexe kommen per Videokonferenz zusammen, darunter 41 Lokalradios, 7 Regional- und zwei neue landesweite Programme, Radio NRW als Rahmenprogrammanbieter für alle NRW-Lokalradios, sowie vier Bewerber für den Plattformbetrieb. Rederecht erhalten auch Vertreter der Betriebsgesellschaften der Lokalradios, denn per Gesetz sind sie im Zwei-Säulen-Modell für die Programmverbreitung zuständig. 55 Bewerber müssen sich auf eine einzige Lösung einigen.

Symbolbild Verständigungsverfahren (Bild: Chris Montgomery / unsplash)
Symbolbild Verständigungsverfahren (Bild: Chris Montgomery / unsplash)

Die Medienkommission der Landesmedienanstalt NRW hat während ihrer Sitzung am Freitag (11.10.) die Einleitung des Verständigungsverfahrens ohne Gegenstimmen und Enthaltungen beschlossen. Ein Platz in den ausgeschriebenen DAB+ Multiplexen ist allen Programmveranstaltern sicher, erläuterte am Freitag Dr. Tobias Schmid, Direktor der Medienanstalt. Die Ausschreibung erfolgte ergebnisoffen, es konnten sich Programmveranstalter und Plattformanbieter bewerben.

Durch die gleichzeitige Bewerbung von vier Plattformbetreibern und Programmveranstaltern ist die Anzahl der Bewerbenden größer als Kapazitäten zur Verfügung stehen. „Wir können die Kapazität nicht gleichzeitig an eine Plattform und an Einzelsender vergeben und an vier Plattformen gleichzeitig sowieso nicht,“ so Schmid. Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall ein Verständigungsverfahren vor, dass alle Bewerber an „einen Tisch“ bringen, um eine gemeinschaftliche Lösung zu finden.Dr. Tobias Schmid (Pressefoto)
 

„Wir haben einen Korb Äpfel und dann noch vier Birnen und die müssen wir sinnvoll zusammenschrauben.“
(Dr. Tobias Schmid, Direktor der Medienanstalt NRW)

Ähnliche Verfahren gab es bereits bei der landesweiten DAB+ Bedeckung und bei der Vergabe der landesweiten UKW-Kette in NRW. Bei beiden Verfahren einigen sich alle Anbieter auf eine Zusammenarbeit. „Ein Verständigungsverfahren hat einen Riesenvorteil, wenn es gelingt, dass es danach keine Klagen gibt,“ erläutert Schmid und ergänzt: „Wenn es keine Klagen gibt, dann können alle senden und wenn alle senden können, können Hörer es hören. Ob das wieder gelingt, weiß ich natürlich nicht, aber wir sind frohen Mutes.“

Verständigungsverfahren: Ohne Einigung entscheidet die Landesmedienanstalt

Erfolgt keine Verständigung, entscheidet nach dem Verständigungsverfahren die Medienkommission, ob die Zuweisung an einzelne Sender oder einen Plattformbetreiber erfolgt. Die Zuweisung an einzelne Sender würde der Medienkommission mehr Einfluss auf das Kriterium Vielfaltsicherung ermöglichen, die Zuweisung an einen Plattformbetreiber hätte den Vorteil, dass für die Wirtschaftlichkeit der Plattform ihr Betreiber sorgen müsste, auch wenn Plätze im Multiplex leer blieben. Er müsste dafür sorgen, dass der Multiplex immer gefüllt und somit wirtschaftlich bleibt.

Bei früheren Verständigungsverfahren mussten sich nur Programmveranstalter einigen, beim UKW-Verständigungsverfahren auf eine UKW-Kapazität. Der Stressfaktor für Inhalteanbieter ist dieses Mal nicht so sehr groß, denn es gibt genug Kapazität, sagt Schmid. Es geht um die Distributionsfrage, „vier Netzbetreiber müssen sich untereinander ökonomisch oder technologisch oder wertschöpfungsschritttechnisch oder regional einigen.“

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Plattformbetreiber in irgendeiner Form zum Zuge kommen, ist wesentlich höher, wenn sie sich einigen. Schmid verweist noch auf die unterschiedliche topographische Situation in den Verbreitungsgebieten hin. Am Niederrhein könnte der Netzausbau mit zwei bis drei Senderstandorten ausreichen, in Südwestfalen könnte die doppelte Anzahl nötig sein. Dafür müssten Plattformbetreiber und Veranstalter miteinander eine sinnvolle Lösung finden, sagt der Direktor. „>Die verhandlungstaktischen Tricks will er vor dem Verständigungsverfahren auf keinen Fall verraten. Ein Start des Multiplexes wird sechs Monate nach der Zuweisung der Kapazitäten erwartet.