Deutschlandradio-Hörfunkrat entwickelt Leitfaden zur Qualitätssicherung der Programme weiter

Deutschlandradio Logo bigDer Deutschlandradio-Hörfunkrat hat sich auf seiner Sitzung am 19. September 2024 mit der Weiterentwicklung seines Leitfadens zur Qualitätssicherung der Programme befasst. Das Regelwerk formuliert Standards, Zuständigkeiten und Verfahren bei der Kontrolle des journalistischen Angebots von Deutschlandradio durch das Gremium. Er folgt damit den Vorgaben des dritten Medienstaatsvertrags, der den Aufsichtsgremien weitreichende Aufgaben bei der Überwachung der Programmqualität übertragen hat. Katrin Hatzinger, Vorsitzende des Deutschlandradio-Hörfunkrats: „Mit dem Qualitätssicherungsleitfaden wollen wir den Auftrag aus dem Medienstaatsvertrag weiter konkretisieren und ein praktikables und effizientes Verfahren für die anspruchsvollen Aufgaben etablieren.“ Wenn auch der Deutschlandradio-Verwaltungsrat den Leitfaden bestätigt, soll das Regelwerk im Dezember beschlossen werden.

Bei seiner vierten Sitzung im laufenden Jahr genehmigte der Hörfunkrat zudem einstimmig den Jahres- und Konzernabschluss 2023. Demnach weist Deutschlandradio für das Jahr 2023 in der Ertrags- und Aufwandsrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 17,4 Mio. Euro aus. Im Vergleich zum prognostizierten Fehlbetrag von 13,3 Mio. Euro im Wirtschaftsplan 2023 bedeutet dies eine Verbesserung um 30,7 Mio. Euro. Gründe für das positive Ergebnis sind insbesondere gestiegene Erträge aus dem Rundfunkbeitrag und gesunkene Aufwendungen für Personal, Programm und Verbreitung. Insgesamt ergab sich unter Berücksichtigung des Überschusses aus der Ertrags- und Aufwandsrechnung ein Haushaltsüberschuss von 18,3 Mio. Euro, der um 27,7 Mio. Euro über dem Planwert liegt. Nach der Genehmigung des Abschlussberichts wurde Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue für das zurückliegende Geschäftsjahr einstimmig entlastet.

Deutschlandradio-Hörfunkrat (Bild: ©Deutschlandradio/Anke Beims)
Deutschlandradio-Hörfunkrat (Bild: ©Deutschlandradio/Anke Beims)

Der Hörfunkrat verständigte sich zudem über weitere Planungen zu einer Richtlinie über Compliance und Good Governance für die Gremienmitglieder von Deutschlandradio, die zum Jahresanfang 2025 in Kraft treten soll. Die entsprechenden Planungen werden nun mit dem Verwaltungsrat abgestimmt.

In der Sitzung tauschten sich die Hörfunkratsmitglieder auch mit Stephan Schwarze und Rainer Schütz über aktuelle Datenschutzfragen im öffentlich-rechtlichen Hörfunk aus. Schwarze arbeitet als gemeinsamer externer Datenschutzbeauftragter für Deutschlandradio, das ZDF und mehrere ARD-Anstalten, Schütz ist seit diesem Jahr Compliance- und Datenschutzbeauftragter von Deutschlandradio. Ausführlich wurde dabei darüber diskutiert, ob die öffentlichen Sitzungen des Gremiums künftig auch im Internet gestreamt werden sollen. In der Diskussion wurden dabei Vor- und Nachteile, organisatorische Fragen und Datenschutzaspekte erörtert.

Bei der Sitzung des Hörfunkrats stellten auch die Personalräte der Funkhäuser in Köln und Berlin ihre Arbeitsschwerpunkte vor. Dabei wurde die Arbeitsverdichtung im Zuge der laufenden Transformationsprozesse thematisiert. Es gebe einen großen Wunsch nach mehr Beteiligung bei Veränderungen, die insbesondere mit der Digitalisierung und der Erschließung neuer Distributionsformen verbunden sind. Für den Hörfunkrat erklärte Katrin Hatzinger: „Diesen Austausch wollen und werden wir verstetigen, da er uns ermöglicht einen noch tieferen Einblick in die Arbeit in den Funkhäusern zu gewinnen. Wir wissen, dass der Wandel allen viel abverlangt und werden diesen Prozess konstruktiv und als Ansprechpartner für alle Beteiligten begleiten.“

Bereits am Vortag befasste sich der Programmausschuss des Hörfunkrats unter anderem mit der umfangreichen Berichterstattung zu den aktuellen Landtagswahlen, der Diskussion über ein Interview mit dem russischen Botschafter im Deutschlandfunk und einem Konzept der Journalismusforscherin Prof. Dr. Annika Sehl zur Messung der Auftragserfüllung von Deutschlandradio. Drei vorliegende Programmbeschwerden zur Deutschlandfunk-Sendung Hintergrund vom 15. Mai 2024, zu den Deutschlandfunk-Nachrichten vom 17. Juni 2024 und zum Beitrag „Propalästina-Proteste – wie eine jüdische Studierende mit täglichen Anfeindungen umgeht“ vom 28. Juni 2024 im Programm von Deutschlandfunk und Deutschlandfunk Kultur beschied der Ausschuss als nicht abhilfefähig, da keine Verletzung der Programmgrundsätze erkennbar gewesen sei.

Für den neu gebildeten nichtständigen Hörfunkratsausschuss Digitales & Innovation berichtete die Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Annette Leßmöllmann über die Ergebnisse der ersten Sitzung am 12. Juli 2024. Im Mittelpunkt stand dort die Frage, welche Anforderungen und speziellen Kenntnisse für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Medienhäusern notwendig sind, um Qualitätsjournalismus zu garantieren. Aus Sicht der Ausschussmitglieder sind dabei auch für Deutschlandradio Leitlinien zur Nutzung von KI notwendig.

Deutschlandradio-Hörfunkrat:
Der Hörfunkrat hat 45 Mitglieder. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen, der Länder und des Bundes zusammen. Der Anteil der Mitglieder, die dem staatlichen und staatsnahen Bereich zuzurechnen sind, darf ein Drittel nicht übersteigen. Das Aufsichtsgremium stellt die Richtlinien für die Sendungen von Deutschlandradio auf, überwacht deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Grundsätze und berät den Intendanten in Programmfragen. Der Hörfunkrat tritt mindestens alle drei Monate zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Seine Amtszeit beträgt – analog zum Verwaltungsrat – fünf Jahre. Die nächste Sitzung des Hörfunkrats findet am 12. Dezember 2024 in Berlin statt.

Quelle: Deutschlandradio Hörfunkrat

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