Radio im Ruhrgebiet: Resolutionen zum Erhalt des Lokalfunks

NRW-Landtag und die Staatskanzlei in Düsseldorf. Blick vom Rheinturm (Foto: M. Schirmer)
NRW-Landtag und die Staatskanzlei in Düsseldorf. Blick vom Rheinturm (Bild: © M. Schirmer)

Das nordrhein-westfälische Lokalfunkmodell befindet sich im Umbruch. Funkhäuser entstehen, Kooperationen sollen helfen Kosten zu sparen. Mit Resolutionen fordern Lokalpolitiker die Landespolitik auf, ihr Lokalradio vor Veränderungen zu bewahren. Am Mittwoch (26.6.) hat auch der Rat der Stadt Essen eine Resolution beschlossen, die sich von den bisherigen unterscheidet.

Logo des VLR NRW. Quelle: vlr-nrw.deAn der Bedeutung des Lokalfunks für die Berichterstattung zweifelt niemand. Im Frühjahr 2021 und somit 31 Jahre nach dem Start des ersten Lokalradios in NRW leiteten der Verband der Betriebsgesellschaften (BGNRW), Verband der Veranstaltergemeinschaften (VLR NRW) sowie Radio NRW in Begleitung mit der Medienanstalt NRW (LfM NRW) einen Strukturprozess ein, um den Lokalfunk zu stabilisieren. Eine gemeinsame Digitalstrategie für die Audio- und Content-Verbreitung wurde entwickelt und Abläufe erarbeitet, welche Maßnahmen bei zu geringen Einnahmen und Einschaltquoten zu ergreifen sind. Lokalsender sollen Inhalten für maximal 700.000 Euro im Jahr produzieren, nicht länger als 8 Stunden pro Tag lokales Programm senden und bei zu geringen Einnahmen mit anderen Lokalstationen in ein Funkhaus ziehen. Über höhere Kontingente kann verhandelt werden.

Alle Beteiligten sollten einen „Überlagerungsvertrag“ und einen „Systemvertrag“ unterschreiben, was Sendern mit geringeren Budgets und wenigen lokalen Sendestunden leichter fiel. Der Strukturprozess wird mittlerweile von fast allen beteiligten Veranstaltergemeinschaften und Betriebsgesellschaften mitgetragen, teilte uns die Medienanstalt NRW mit. Während der Sitzung der Medienkommission am Freitag (28.6.) sprach Dr. Tobias Schmid, Direktor der Medienanstalt, von 41 Veranstaltergemeinschaften, die den Systemvertrag und 33 VGs (von 44), die den Überlagerungsvertrag unterzeichnet haben. Schmid freut sich mit denjenigen arbeiten zu können, die den Strukturprozess unterstützen. Einige gut aufgestellte Sender verweigern aber ihre Unterschrift und sehen sich heute hohen Druck ausgesetzt.

Fall Radio Hagen

radio hagen smallRadio Hagen und Radio Ennepe Ruhr waren bis Ende 2020 – 18 Jahre lang – in einem gemeinsamen Funkhaus in Hagen untergebracht. Radio NRW übernahm für zwei Jahre die Produktion von Radio Ennepe Ruhr. Das Funkhaus an der Rathausstraße 23 stand fortan komplett Radio Hagen zur Verfügung. Nun fürchten die Verantwortlichen, dass Radio Hagen in ein Funkhaus einer anderen Stadt umziehen soll.

Am 2. November 2023 stimmte der Rat der Stadt Hagen mehrheitlich der Resolution „Hagen braucht seine Lokalradio-Redaktion vor Ort“ zu, die sich gegen Kostensenkungen, Zusammenlegung oder Auflösung von Radioredaktionen richtet. Das Lokalradio ist wichtig für den Zivilschutz, betonen die Politiker. Gründe für geringere Werbeeinnahmen sehen die Politiker bei „neuen DAB-Frequenzen, Streaming-Angeboten und multimedialen Formaten.“ Experten glauben indes, dass durch DAB+ der Zivilschutz verbessert werden könnte (RADIOSZENE berichtete).

Der Überlagerungsvertrag sieht bei zu geringen Einnahmen den Umzug von Sendern in Funkhäuser vor. Von „einseitigen Sanktionen“ sprechen Hagener Politiker, die die Redaktion bestrafen und nicht die Betriebsgesellschaft (BG), weil sie zu wenig Werbung verkauft. Die im Vertrag vorausgesetzten Einnahmen wurden „bislang noch nie erreicht.“ Selbst rein gewinnorientierte Unternehmen erreichen nur selten die Anforderungen, steht im Vorwort zur Resolution.

Beteiligt an den Betriebsgesellschaften sind regionale Verlagshäuser (75 %) und kommunale Träger (25 %). Die Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH hat ihre Beteiligung am eigenen Lokalradio von 25 auf 0,1 Prozent abschmelzen lassen. Der Eigenbetrieb der Stadt Hagen wollte die Verluste des Lokalradios nicht mittragen. Ihre Anteile wurden an die MFS-Holding GmbH übertragen.

Die Hagener Politiker sprechen von einer rasanten Abwärtsspirale. Der Überlagerungsvertrag sichert nicht den Betrieb des Lokalradios, sondern schafft die rechtliche Grundlage für seine Abschaffung. Sie fordern einen Neuzuschnitt der Verbreitungsgebiete, um Radio Hagen überlebensfähig zu machen. Die an Hagen angrenzenden Lokalradios werden von einer anderen Mediengruppe betrieben. Das erschwert eine Zusammenlegung der Verbreitungsgebiete. Konkrete Expansionswünsche äußern die Hagener Politiker nicht.

Beteiligungsstrukturen radio hagen 256Schon im Jahr 2019 strebte die Funke Mediengruppe die Zusammenlegung von Radio Hagen mit Radio Ennepe Ruhr an. Die Veranstalter­gemeinschaft von Radio Ennepe Ruhr lehnte die Zusammen­legung ab, was zur Kündigung ihres Vertrages durch die Funke Mediengruppe und einem zweijährigen „Notbetrieb“ durch Radio NRW führte. Dann stieg die Rheinische Post Mediengruppe bei Radio Ennepe Ruhr ein führte den Sendebetrieb aus dem Funkhaus Wuppertal fort.

„Radio Bochum aus Bochum und für Bochum“

radio bochum small„Das Land Nordrhein-Westfalen sollte zusammen mit allen Akteuren dafür Sorge tragen, dass die Veranstaltung lokalen Rundfunks nicht ausschließlich unter Wirtschaftlichkeitserwägungen betrieben wird,“ forderte der Rat der Stadt Bochum in seiner Resolution Anfang Februar 2024. In Bochum reduzierte die Stadtwerke Holding ihre Beteiligung am Lokalradio von einst 25 auf 7,01 Prozent. Ihren Anteil übernahm die Düsseldorfer MFS-Holding GmbH.

Die Betriebsgesellschaft ist für die Vermarktung des Senders, die Bereitstellung von Technik, Finanzierung der Redaktion und Veranstalter­­gemeinschaft verantwortlich. Wie bei einem Sender mit Personal- und Betriebskosten die „Wirtschaftlichkeits­erwägungen“ außer Acht gelassen werden sollen, dazu schweigen sich die Lokalpolitiker aus. Der Bochumer Rat fordert die Landesregierung auf, Maßnahmen zu entwickeln, um den Fortbestand der Lokalradios bei hoher inhaltlicher Qualität, personeller sowie finanzieller Ausstattung und der größtmöglichen journalistischen Unabhängigkeit vor Ort zu gewährleisten.

Genau das wird mit der Strukturreform angestrebt. Die vier Lokalsender Radio Emscher Lippe, Radio K.W., Radio Mülheim und Radio Oberhausen sind in ein gemeinsames Funkhaus in Essen gezogen. Rechtlich blieben diese Lokalradios weiterhin eigenständig, mit eigener Redaktion, eigener Betriebs­gesellschaft und Veranstaltergemeinschaft. Der einzige Unterschied zu früher ist, dass sie nicht mehr im eigenen Verbreitungsgebiet angesiedelt sind. Das ist Radio Ennepe Ruhr seit 2003 nicht mehr. In der Landespolitik wird aktuell diskutiert, ob jedes Lokalradio einen eigenen Chefredakteur haben muss.

Georg Rose ist aktuell Chefredakteur von Radio Wuppertal und Radio Ennepe Ruhr. Das war vor wenigen Jahren undenkbar. Als Christian Zeelen Chefredakteur von Antenne Düsseldorf werden sollte, war er noch Chefredakteur des Lokalfernsehens „center.tv“. Die Medienaufsicht hielt es damals für unmöglich, dass eine Person Chefredakteur*in von zwei Medien werden könnte. Im Landesmediengesetz wurde lediglich formuliert, dass man eine*n Chefredakteur*in braucht.

Resolutionen Funkhaus Modell westfunk 256Schon nach dem Start des Lokalfunks in NRW hieß es, dass ein Drittel der Sender Verluste machen wird, ein Drittel keine Gewinne und ein Drittel Gewinne machen wird. Das System funktionierte, solange die beteiligten Verleger die Gewinne und Verlust gegeneinander verrechneten. Daran soll sich in Zukunft auch nichts ändern. Mit der Struktur­reform wird das Solidarprinzip, zwischen den armen und reichen Lokalradios, erstmals in Verträge gefasst. Dabei gibt es Gewinner und Verlierer. Gewinner sind kleine Sender mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten – deren Überleben verlängert wird, Verlierer sind reiche Sender, die nun von ihrem Reichtum etwas abgeben sollen.

„Wenn lokal draufsteht, muss auch lokal drin sein,“

Radio Herne smalllautet die Forderung zum Erhalt von Radio Herne. Am 20. Februar stimmte der Rat der Stadt Herne mehrheitlich – ohne AfD-Stimmen – der Resolution für den Lokalfunk zu. Das Funkhaus­modell lehnen Herner Politiker ab. Radio Herne muss existieren, weil die Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Wettbewerbers über die Metropole Ruhr den kommunalen und regionalen Informationsbedürfnissen nicht genüge. Der WDR unterhält im Ruhrgebiet drei Fernseh- und zwei Hörfunkstudios und produziert Teile des WDR 4 Programms im benachbarten Dortmund. Mit drei Fensterprogrammen (Dortmund, Duisburg und Essen) berichtet der WDR montags bis freitags insgesamt 90 Minuten über das Ruhrgebiet und somit mehr als der NDR über Niedersachsen.

Städtetag NRW

Das flächendeckende Angebot mit 44 NRW-Lokalradiostationen in den Städten und Kreisen soll erhalten bleiben, fordert der Vorstand des Städtetages in seiner Resolution vom 07. März 2024. „Die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Sicherung der Lokalradios sind so weiterzuentwickeln, dass die Vielfalt und lokale Verankerung des Lokalfunks erhalten bleibt.“ Auch diese Resolutionen richten sich an das Land NRW. Der Gesetzgeber hat die Anzahl der Lokalradios im Gesetz nicht verankert, viel mehr obliegt diese Aufgabe der Medienanstalt NRW. Der Städtetag möchte künftig in die Gespräche einbezogen werden. Zur Erinnerung: der Strukturprozess begann bereits 2021.

„Wir möchten natürlich unsere Lokalradios erhalten“.
Uwe Peltzer, Vorsitzender BGNRW

Diese Resolution wäre wahrscheinlich nie so verfasst worden, hätte der Städtetag alle am Prozess­beteiligten zuerst angehört, vermutet Uwe Peltzer, Vorsitzender des Verbandes der Betriebsgesell­schaften NRW (BGNRW) und Geschäftsführer der PFD Pressefunk, der Servicegesellschaft der Rheinische Post Mediengruppe. Die Betriebsgesellschaften sind am flächendeckenden Erhalt des Lokalfunks interessiert.

Landesregierung

Die nordrhein-westfälische Landesregierung begrüßt, dass sich die Städte im Sinne des gemeinsamen Bemühens in die Diskussion darüber einbringen, wie der Lokalfunk in die Zukunft geführt werden kann.

„Die Veränderungen des Systems sind unabwendbar.“
Sprecher der Landesregierung

Die Entwicklung geeigneter Maßnahmen muss aus dem privatwirtschaftlich organisierten System selbst heraus erfolgen. Die Landesregierung hat allen Beteiligten ihre Unterstützung zugesagt, etwa wenn es darum geht, als notwendige Schlussfolgerung einer Verständigung im Strukturprozess regulatorische Anpassungen vorzunehmen. Mit dem kürzlich im nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedeten 21. Rundfunkänderungsgesetz wurden bereits Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der technischen Weiterentwicklung des Lokalfunks auch in Richtung eines Einstiegs in DAB+ getroffen, teilte die Staatskanzlei RADIOSZENE mit.

Änderung des Landesmediengesetzes (LMG NRW)

Die Medienanstalt erarbeitet eine Stellungnahme zu einer Novelle des Landesmediengesetzes. „Es wäre denkbar, dass die Regelungen des Systemvertrags über eine Satzungsbefugnis für die LfM NRW im Landesmediengesetz NRW normiert werden,“ sagt eine Sprecherin der Medienanstalt. Somit würde ein privatrechtlich erarbeiteter Vertrag ins Gesetz einfließen. Die Medienanstalt begleitet seine Entstehung. Die letzte große Novelle des Landesmediengesetzes liegt 10 Jahre zurück. Im April 2013 veröffentlichte Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD) einen Entwurf des geplanten Mediengesetzes im Internet. Interessierte schrieben zu dem Entwurf innerhalb eines Monats 519 Kommentare. Bis jetzt eine einmalige Aktion, die nie mehr wiederholt wurde. Das geänderte Gesetz trat im Juli 2014 in Kraft.

Radio Duisburg

radio duisburg smallDer Rat der Stadt Duisburg fordert finanzielle Unterstützung für NRW-Lokalradios. Der Struktur­reform­prozess zwingt die Sender zu deutlichen Etatsenkung und Reduzierung der lokalen Sendezeit um ein Drittel. Funkhäuser führen zu Reduzierung der örtlichen Präsenz. Die Kommunen sind in den Strukturreformprozess nicht eingebunden worden, wird bemängelt. Die Stadt Duisburg ist über die Duisburger Versorgungs- und Verkehrs­gesellschaft mbH mit 25 Prozent an der Betriebsgesellschaft Radio Duisburg mbH & Co. beteiligt. Der Rat der Stadt Duisburg stimmte am 10. Juni mehrheitlich der Resolution zu – dagegen war nur die FDP.

Radio Essen

radio essen smallDie Situation in Essen ist eine ganz andere. Vier Lokalradios aus dem Umland sind nach Essen in Räume der Funke Mediengruppe umgezogen. Radio Essen blieb an seiner alten Adresse – ebenfalls in der Innenstadt – nur 900 Meter vom Funke Medienhaus entfernt. Ein Umzug steht gar nicht zu Debatte. An Radio Essen sind die Sparkasse und die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH weiterhin mit den maximalen 25 Prozent beteiligt.

Finanziell und redaktionell ist Radio Essen gut aufgestellt. Dennoch hat sich der Rat der Stadt Essen am 26. Juni 2024 mit einer Resolution für den Erhalt eines nicht gefährdeten Senders ausgesprochen. Darin wird langfristige Sicherung des Lokalfunks, Erhalt der Strukturen in jetziger Form, Berücksichtigung der zukünftigen technischen Entwicklungen und keine Kürzung der personellen und finanziellen Ausstattung gefordert.

Radio Essen hat den System- und Überlagerungsvertrag nicht unterschrieben. Würde die Veranstaltergemeinschaft den Überlagerungsvertrag unterschreiben, müsste das lokalproduzierte Programm von 12 auf 8 Stunden reduziert werden. Drei bis vier Stellen wären dadurch gefährdet, zählt Christian Pflug, Chefredakteur von Radio Essen, auf. Durch die Content-Obergrenze von 700.000 Euro würde weniger Inhalt im Programm und Internet veröffentlicht werden. VG-Vorsitzender Florian Fuchs will keine konkreten Zahlen nennen, spricht aber von einem sechsstelligen Betrag, der im unteren bis mittleren Bereich liegt, der der Redaktion durch den Überlagerungsvertrag nicht mehr zur Verfügung stehen würde.

„Weniger Programm wäre einer Großstadt wie Essen nicht angemessen.“
Florian Fuchs

Monatlich verzeichnet Radio Essen zwei bis drei Millionen Seitenaufrufe seiner Homepage, auch hier befürchtet Pflug einen Rückgang, wenn weniger Inhalt bereitgestellt wird. Großstadtsender übernehmen auch eine überregionale Rolle, weil sie Wochenenddienste besetzen, was nicht mehr bei allen Lokalradios der Fall ist. An Weihnachten hat Radio Essen Berichte über Hochwasser an der Ruhr für das gesamte System (Radio NRW) erstellt, weil ein Reporter im Einsatz war. Pflug befürchtet, dass durch die Content-Obergrenze in Zukunft auch sein Sender diese Dienste nicht mehr anbieten können wird.

Für viele Einwohner ist Radio Essen wichtigstes lokales Medium. Trotz Tariferhöhungen hat der Sender einen gleichbleibenden Etat, der gezwölftelt wird, weil seit eineinhalb Jahren keine Einigung zwischen der Betriebsgesellschaft und Veranstaltergemeinschaft über den Jahresetat zustande kommt. Radio Essen ist nicht das einige Lokalradio in NRW, das über eine höhere Content-Obergrenze verhandelt, um weiterhin ein attraktives Programm für seine Hörer produzieren zu können, fügt Pflug hinzu.

Florian Fuchs (Bild: Radio Essen)
Florian Fuchs (Bild: Radio Essen)

Fuchs befürchtet, auf das Wohlwollen der Betriebsgesellschaft angewiesen zu sein, wenn der Sender trotz hoher Einnahmen mehr Inhalte produzieren will. Nach dem Landesmediengesetz verhandelt die Veranstaltergemeinschaft mit der Betriebsgesellschaft einen Etat, der kostendeckend sein muss, aber keinen Gewinn für die Betriebsgesellschaft vorsieht. „Das ist ausdrücklich gesetzlich nicht vorgesehen. Würden wir die Verträge unterschreiben, wäre das anders,“ sagt Fuchs.

Tatsächlich sieht der Überlagerungsvertrag einen Gewinn vor Zinsen und Steuern von 10 Prozent vor und Maßnahmen bei zu hohen Verlusten. Bei Mehreinnahmen landet der Gewinn in der Tasche der Betriebsgesellschaft. Ein Ausgleich funktioniert nur, wenn reiche Sender etwas abgeben, damit arme Sender überleben können, sagt Dr. Schmid. Deshalb sollen sog. „Cluster“ gebildet werden. Innerhalb eines Clusters sollen Gewinne und Verluste der Lokalradios insgesamt zu einem Gewinn führen, sonst werden Maßnahmen ergriffen.

Fuchs bemängelt, dass sich diese Cluster an den Grenzen der Servicegesellschaften der Verlagshäuser orientieren. Das Verhältnis, wie viele reiche Sender wie vielen arme Sender stützen, ist dadurch nicht ausgewogen. Wenn nur ein gewinnbringender Sender im Cluster existiert, dann muss dieser Ausgleichzahlungen leisten. Fuchs befürchtet, dass dieser Sender dann bald auch schlechter dasteht und keine Ausgleichsleistungen mehr leisten kann. (Mehr zum Thema im Abschnitt „Verband der Betriebsgesellschaften“.)

Unabhängigkeit der Veranstaltergemeinschaft

Durch den Systemvertrag sieht Florian Fuchs die Unabhängigkeit der Veranstaltergemeinschaft gefährdet. Der VG-Vorsitzende befürchtet, dass durch Mehrheitsentscheide seinem Sender z.B. Gewinnspiele wie der Geldregen aufgezwungen werden, die Radio Essen bis jetzt ablehnen konnte. Die Verantwortung der VG für ihr Programm wird auf ein übergreifendes Gremium (Koordinierungs­board) übertragen. Fuchs spricht von „unbeschränkter Vollmacht“ für dieses Gremium. Das Bundes­verfassungsgericht hielt in seinem Urteil die Binnenpluralität für notwendig – aus seiner Sicht werde diese stark eingeschränkt, wenn die VG die Entscheidungsgewalt und Verantwortung abgibt.

Geldregen Gewinnspiel bei NRW-Lokalradios bis 13. Juni (Bild: NRW-Lokalradios)
Geldregen-Gewinnspiel bei NRW-Lokalradios (Bild: NRW-Lokalradios)

Fuchs‘ Kritik entgegnet die Sprecherin der Medienanstalt: „Die im LMG NRW festgelegten Verantwortlichkeiten der Beteiligten werden durch die Verträge nicht aufgehoben. Vielmehr regeln die Betriebsgesellschaften und Veranstaltergemeinschaft im Systemvertrag, wie sie gleichberechtigt systemübergreifende, landesweit bedeutsame, strategische Grundentscheidungen mehrheitlich treffen können. Natürlich gilt dann, dass sich alle Beteiligten an diese Vereinbarungen halten müssen.“

Die Medienanstalt begleite den Strukturprozess und achte darauf, dass die Verträge rechtskonform sind.

„Rechte und Pflichten von Veranstaltergemeinschaften und Betriebsgesellschaften sind jeweils entsprechend ihrer Aufgabe ausgeglichen. Beide Seiten haben im Sinne eines wirtschaftlich tragfähigen Lokalfunks ein intrinsisches Interesse an der Einhaltung der Verabredungen. Es geht also nicht um Sanktionen, sondern ganz im Gegenteil, um die Schaffung von Anreizen, gemeinsam für die Stabilisierung jedes einzelnen Lokalsenders und des Gesamtsystems Sorge zu tragen,“ sagte die Sprecherin der Medienanstalt gegenüber RADIOSZENE.

Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten über die wirtschaftlichen Grundlagen zwischen den Veranstaltergemeinschaften und Betriebsgesellschaften kommen, können beide – sofern sie den Überlagerungsvertrag unterschrieben haben – einen neutralen Schlichter anrufen. Dessen Entscheidung ist für beide Seiten rechtsverbindlich. Damit sollen Konflikte innerhalb des Systems gelöst werden.

Neu ist das Verständnis des Lokalfunks als ein Gesamtsystem, denn jedes Lokalradio wird einzeln lizenziert. Das Mediengesetz sieht keine gemeinsame Haftung für andere Stationen vor. Auch die Anrufung eines neutralen Schlichters ist im Lokalfunksystem neu. Kündigte eine Betriebsgesellschaft einer Veranstaltergemeinschaft, übernahm die Schlichtungsrolle bis jetzt die Medienanstalt NRW. Die gesetzlichen Kündigungsregelungen im Landesmediengesetzt bleiben wirksam, die Beteiligten vereinbaren mit ihren Verträgen, dass sie keine Kündigung während Laufzeit der Verträge aussprechen.

DAB+ Förderung

Die Landesmedienanstalt NRW hat ein Förderprogramm für die „DAB+ Regio“ Verbreitungskosten vorbereitet. Für den Zeitraum von drei Jahren stehen 3,4 Millionen Euro zur Verfügung. Bewerber aus dem Lokalfunksystem sollen nur gefördert werden, wenn sie am Strukturprozess teilnehmen. Dr. Tobias Schmid hat indirekt angedroht, die Förderung vom Unterschreiben der Verträge abhängig zu machen, sagt Fuchs. Radio Essen hat „die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit auch ohne unterschriebene Verträge sichergestellt.“ Sollte Radio Essen keine Förderung erhalten, kündigt Fuchs gerichtliche Klärung an. Die Betriebsgesellschaft ist an DAB+ und der Förderung interessiert. Würde die LfM NRW die „böse Veranstaltergemeinschaft“ bestrafen wollen, würden sie auch die Betriebsgesellschaft bestrafen. „Mein Eindruck ist, das möchte man nicht“, meint Fuchs.

Forderung an die Landespolitik

Mit dem Zweisäulen-Modell versuchte der Gesetzgeber in NRW ein Gleichgewicht zwischen der unabhängigen, journalistischen Seite mit Veranstaltergemeinschaften als Arbeitgeber der Redaktion und der wirtschaftlichen Seite mit Betriebsgesellschaften herzustellen. Die Gesetzgebung blieb 30 Jahre nahezu unangetastet. Fuchs hält die neuen Verträge für ein Konstrukt, das „die Verantwortung ein Stück weit auf die kommerzielle Seite zieht, um die redaktionelle Seite zu entmachten.“ Er fordert vom Gesetzgeber, ein neues Gleichgewicht unter den heutigen Rahmenbedingungen herzustellen. Ihn sorgt die Reduktion des Lokaljournalismus im Zeitungsmarkt. Ähnliche Entwicklung sieht er beim Radio und versucht diese mit dem VLR zu verhindern: „Wenn man nur mit Einsparungen da dran geht, dann wird das zwangsläufig die Folge sein. Dem möchten wir begegnen.“

Die Politik soll sich anschauen, ob die rechtliche Regelung noch zeitgemäß ist. Die LfM ist eine Exekutivbehörde, die ausübt, was im Gesetz steht. Es wäre die Aufgabe der Landesregierung, Bedingungen zu schaffen, die dafür sorgen, dass man nicht die Anzahl der Lokalradios reduzieren muss, fügt Fuchs hinzu. Doch die Anzahl der Verbreitungsgebiete und somit Sender legt die Medienanstalt NRW per Satzung selbst fest. Der Gesetzgeber ist daran nicht beteiligt.

Prof. Dr. Klaus Goldhammer. Geschäftsführer der Goldmedia GmbH Strategy Consulting, präsentierte am 25. September 2018 in Düsseldorf die Studie "Zukunft des Hörfunks in Nordrhein-Westfalen 2028" (Foto: Medienanstalt NRW)
Prof. Dr. Klaus Goldhammer. Geschäftsführer der Goldmedia GmbH Strategy Consulting, präsentierte am 25. September 2018 in Düsseldorf die Studie „Zukunft des Hörfunks in Nordrhein-Westfalen 2028“ (Foto: Medienanstalt NRW)

Die LfM NRW hat die Goldmedia GmbH mit der Erstellung eines medienökonomischen Gutachtens beauftragt. Darin soll ein neuer möglicher Zuschnitt der Verbreitungsgebiete geprüft werden.

„Wir wollen nicht, dass es so bleibt, wie es.“
Florian Fuchs, VG-Vorsitzender Radio Essen

Die Essener VG ist kooperationsbereit. Gemeinsame Volontärsausbildung, gemeinsame Sendungen – wie die Ruhr-Charts-Sendung im Ruhrgebiet – trägt die VG mit. Alles soll auf freiwilliger Basis geschehen, ohne Zwang. Fuchs hofft auf einen kleinen Anteil aus dem Rundfunkbeitrag, um den Lokalfunk langfristig zu stützen. „Der WDR hat, wenn ich mich nicht vertue, 1,6 Milliarden Euro, da würde ein ganz, ganz kleines Stück vom Kuchen dem Lokalfunk sehr, sehr helfen.“ Auch ein Werbeverbot beim WDR hält er für sinnvoll. Er könnte sich auch vorstellen, dass die Städte sich stärker am Lokalfunk beteiligen, „aber nicht, damit bei den Verlegern unterm Strich ein besseres Ergebnis dasteht“.

Die Aufgabe des Gesetzgebers wäre klarzustellen, dass der Lokalfunk keine Cashcow ist, mit dem Geld verdient werden soll, so Fuchs. Auch das Verleger-Privileg hält er für nicht zeitgemäß. Die Veranstaltergemeinschaft muss mit der Betriebsgesellschaft der lokalen Zeitungsverleger zusammenarbeiten. „Das muss nicht so sein. Die Veranstaltergemeinschaft eines profitablen Senders kann nicht einer Betriebsgesellschaft kündigen und sagen, wir wollen mit einer anderen Betriebsgesellschaft arbeiten. Das ist kein Gleichgewicht,“ sagt der Essener VG-Vorsitzender.

Verband der Betriebsgesellschaften

„So wie das die letzten 33 Jahren im Lokalfunk gegangen ist, so kann es einfach nicht weitergehen. Wir müssen uns strukturell verändern, damit wir die Lokalradios erhalten können“, sagt Uwe Peltzer, Vorsitzender BGNRW. Nach der Corona-Pandemie habe sich die schwierige Situation des Lokalfunks nicht verbessert. Der wirtschaftliche Druck werde größer. Die NRW-Lokalradios generieren ihre Einnahmen aus dem Verkauf der lokalen und landesweiten Werbung. Selbst der reichste Sender könne ohne Ausschüttung aus der landesweiten Vermarktung nicht existieren. „Die reichsten Sender sind von den schwächeren total abhängig, weil die flächendeckende Vermarktung nur mit allen Sendern funktioniert“.

Die Solidarität zwischen reichen und armen Sendern ist unterschiedlich ausgeprägt. Peltzer lobt Antenne Düsseldorf, die 2017 auch Spots ausstrahlte, die bei allen Lokalradios der Funkkombi West verkauft wurden, obwohl ihre eigenen Werbeblöcke gut gefüllt waren. Antenne Düsseldorf hätte die Einnahmen nicht benötigt, für die Nachbarsender im Umland entscheiden solche Einnahmen aber häufig über schwarze Zahlen. Bei einigen großen Sendern gibt es diese Solidarität für ihre Nachbarsendern nicht, bedauert der Vorsitzender des BGNRW.

Wenn 41 von 44 Veranstalter­gemein­schaften sich auf neue Verträge einigen und wenige die Einigung verweigern, destabilisieren diese das Gesamtsystem. Die Verträge zwischen VGs und BGs sind 33 Jahre alt. „Damals hatten wir ganz andere Grundsatzbedingungen. Wir als System haben uns nicht verändert. Jetzt sind wir einfach in der Situation, wenn wir weiter als Gesamtverbund existieren wollen, dann müssen wir uns jetzt verändern. Wenn einer nicht mitmacht, dann muss dieser die Konsequenzen tragen, so traurig wie sie dann irgendwann mal sein werden“, fügt Peltzer hinzu.

Sendestundenbeschränkung

In Essen wird die Reduzierung der Sendestunden von 12 auf 8 befürchtet. Peltzer nennt es ein großes Missverständnis. Die dürfen 10 Stunden machen, die dürfen 12 Stunden, wir haben Radio Bonn/Rhein-Sieg sogar 14 Stunden zugestanden. Zugeständnisse gibt es auch beim Etat, sofern sich die wirtschaftliche Situation in Bonn nicht verschlechtert.

Wirtschaftliche Virtuelle Cluster

Finanzielle Ausgleichszahlungen sind bei dem Strukturprozess nicht vorgesehen, sagt die Sprecherin der Medienanstalt. Vielmehr soll das wirtschaftliche Gesamtergebnis in einem virtuellen Cluster stimmen. Wieso werden also die Kosten der Redaktion limitiert? Peltzer erläutert, dass er kein Geld von Düsseldorf nach Kleve schieben kann: „Als Geschäftsführer in Düsseldorf und Kleve würde ich mich ja der Veruntreuung in Düsseldorf strafbar machen.“ Der Ausgleich erfolgt auf Konzernebene. Die Cluster orientieren sich räumlich an den Servicegesellschaften.

„Solange das virtuelle Cluster gesund ist, schleppen wir auch den Sender mit, der minus 10 % EBIT macht. Wir werden gemeinsam Lösungen suchen, wenn das Cluster mehr als minus 10 % EBIT macht. Den Ausgleich erschweren die Beteiligungsstrukturen. An jedem Lokalradio sind andere Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Verleger beteiligt. Das schreibt das Landesmediengesetz vor. An Antenne Niederrhein sind die Kommunen und der Kreis mit 25 Prozent beteiligt und die Rheinische Post mit 75 Prozent. An Antenne Düsseldorf beteiligt sind die Funke Mediengruppe, die Rheinische Post Mediengruppe und der Girardet Verlag, sowie die Landeshauptstadt Düsseldorf über ihre Beteiligungsholding.

Wichtig ist, dass im Cluster ein positives Ergebnis zustanden kommt. Die Gesellschafter verpflichten sich über die Verlagsebene, die Verluste der defizitären Sender auszugleichen. Das funktioniert nur solange, wie es auch gewinnbringende Sender gibt. „Juristisch, handels- und steuerrechtlich ist es nicht anders machbar,“ sagt Peltzer. Am Ende entscheidend ist auch, wie die Ergebnisse der Media Analyse ausfallen. Über die Hörerzugewinne bei der letzten MA freut sich Peltzer. Doch ohne Verzicht auf liebgewonnene Privilegien der Veranstalter­gemeinschaft wird es nicht gehen, weil die Wirtschaftlichkeit das erfordert.

Peltzer antwortet RADIOSZENE gegenüber diplomatisch auf die Frage nach einer anstehenden Landesmediengesetz Novelle: „Wir sitzen alle in einem Boot, wir leben von der Beliebtheit, wir leben von der Reichweite. Ohne die Reichweite der Lokalradios keine Werbeeinnahmen. Unser Ziel muss sein, die Reichweite und die Durchschnittsstunde – den Hörerfolg – weiter zu optimieren. Es bringt uns ja überhaupt nichts, wenn wir die Sender tot sparen und keinen Hörererfolg mehr haben, denn dann können wir auch keine Umsetze mehr machen. Wir brauchen gemeinsame, intelligente Lösungen, die die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anerkennen, um möglichst gutes und optimales Radioprogramm zu machen, damit der Hörerfolg im Idealfall noch größer wird.“

Prof. Dr. Klaus Goldhammer. Geschäftsführer der Goldmedia GmbH Strategy Consulting, präsentierte am 25. September 2018 in Düsseldorf die Studie "Zukunft des Hörfunks in Nordrhein-Westfalen 2028" (Foto: Medienanstalt NRW)
Prof. Dr. Klaus Goldhammer. Geschäftsführer der Goldmedia GmbH Strategy Consulting, präsentierte am 25. September 2018 in Düsseldorf die Studie „Zukunft des Hörfunks in Nordrhein-Westfalen 2028“ (Foto: Medienanstalt NRW)

Strukturprozess 2.0

In NRW warten die Beteiligten gespannt auf die Veröffentlichung eines Gutachtens der Berliner Goldmedia GmbH. Die Landesmedienanstalt NRW beauftragte ein Gutachten, das die wirtschaftliche Tragfähigkeit der heutigen 44 Verbreitungsgebiete im Vergleich zu einem Neuzuschnitt beurteilt. RADIOSZENE.de berichtete über den geplanten Neuzuschnitt im Januar. Das Gutachten soll die „lokale Vielfalt nachhaltig und vor allem flächendeckend in ganz NRW sichern,“ versichert eine Sprecherin der Medienanstalt. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass ein „Verbreitungsgebiet“ das Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt umfasst, wenn dort wirtschaftlich und leistungsfähig Lokalfunk betrieben werden kann. Möglich sind auch mehrere kommunale Gebietskörperschaften, wie im Fall der kreisfreien Städte Bottrop und Gelsenkirchen, sowie der zum Kreis Recklinghausen gehörende Stadt Gladbeck – dem Sendegebiet von Radio Emscher Lippe.

Die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit gehört zur „zentralen gesetzlichen Pflicht und Aufgabe“ der LfM NRW. Diese Untersuchung ist sehr komplex und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, antwortet die Medienanstalt. „Wenn Veranstaltergemeinschaften und Betriebsgesellschaften darlegen können, dass sie die Regelungen des Überlagerungsvertrags umsetzen, wäre ein Aussetzen von ansonsten ökonomisch angezeigten Neuzuschnitten für ein paar Jahre denkbar. Auf diese Weise könnte das Potential, welches im lokalen Hörfunk steckt, gehoben werden, ohne dass es gleich einer Neuordnung der Lokalfunklandschaft in NRW bedürfte.“ Den Neuzuschnitt der Verbreitungsgebiete macht die Medienanstalt von einem privatwirtschaftlich geschlossenen Vertrag zwischen der VG und BG abhängig. Der Vorsitzende der Veranstalter­gemeinschaft Essen spricht vom Druck, der ausgeübt wird, da sonst der Betriebs­gesellschaft Fördergelder für DAB+ verweigert werden.

Radio Hochstift small minDie Umsetzung eines noch nicht veröffentlichten Gutachtens, dessen Umsetzung „kurzfristig nicht notwendig sein“ soll – wie uns die Anstaltssprecherin mitteilt – wird zur gelebten Praxis. Am 29. Oktober 2024 läuft die Zulassung von Radio Hochstift aus. Es ist das erste NRW-Lokalradio, das von der zweiten Strukturprozessstufe betroffen ist. Die Neuzulassung der Veranstaltergemeinschaft für die üblichen 10 Jahre wird ihr verweigert, sagt VG-Vorsitzende Mechthild Cramme (SPD). Radio Hochstift, das Lokalradio für die Kreise Paderborn und Höxter, soll eine Neuzulassung nur noch bis zum 21. März 2026 erhalten – also nur für 508 Tage. Dann läuft die Zulassung des Nachbarsenders Radio Lippe ab. Einem Neuzuschnitt beider Verbreitungsgebiete stände nichts mehr im Wege.

Bis dahin müssten ein neues Verbreitungsgebiet von der LfM NRW ausgeschrieben, eine neue Veranstaltergemeinschaft und Betriebsgesellschaft gegründet und das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen werden. Die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter beider Sender müssten mit der alten VG aufgelöst und mit der neuen VG abgeschlossen werden. Zuletzt wurde dieses Verfahren im Jahr 2010 durchgeführt, als Radio Aachen und Antenne AC zusammengelegt wurden (RADIOSZENE berichtete). An einem Tag erlosch die Zulassung der alten VG, am nächsten begann die neue Zulassung, alles ging reibungslos, erinnert sich Peltzer.

Weiterführende Informationen

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