Das sind die 4 Wahlvorschläge für die WDR-Intendanz

Der WDR-Rundfunkrat wird in seiner nächsten Sitzung am 27. Juni 2024 eine neue Intendantin oder einen neuen Intendanten des Westdeutschen Rundfunks für die Anfang 2025 beginnende Amtszeit wählen.

WDR-Konferenzraum (Bild: © WDR/Herby Sachs)
WDR-Konferenzraum (Bild: © WDR/Herby Sachs)

Die Findungskommission hat dem Gremium heute folgende Personen vorgeschlagen (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Dr. Helge Fuhst
  • Jörg Schönenborn
  • Elmar Theveßen
  • Dr. Katrin Vernau

Diese Bewerberinnen und Bewerber erhalten in der Wahlsitzung Gelegenheit, sich und ihre Motivation für das Amt vorzustellen. Anschließend stehen sie für Rückfragen aus dem Rundfunkrat zur Verfügung, bevor das Gremium seine Wahlentscheidung trifft.

Per Beschluss aus dem Januar war die Findungskommission beauftragt worden, die Stelle öffentlich auszuschreiben, Auswahlgespräche zu führen und schließlich geeignete Personen zur Wahl vorzuschlagen. Die Findungskommission bestand aus den Vorsitzenden des Rundfunkrats und seiner Fachausschüsse sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern, zudem nahmen die Vorsitzende und die stellv. Vorsitzende des Verwaltungsrats mit beratender Stimme teil.

Der amtierende Intendant Tom Buhrow hatte im Dezember angekündigt, sein Amt vorzeitig mit Ablauf dieses Jahres zu übergeben (RADIOSZENE berichtete). Die Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers an der Spitze des Senders gehört nach dem WDR-Gesetz zu den zentralen Aufgaben des Rundfunkrats. Die Amtszeit des Intendanten beträgt sechs Jahre.

Quelle: WDR-Rundfunkrat

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